Zuständigkeit der tschechischen Feuerwehreinheiten für Gefahrstoffeinsatz

Zuständigkeit der Feuerwehreinheiten für Gefahrstoffeinsatz

Zuständigkeits-Kategorie

Bedingungen, Zuständigkeit

Feuerwehreinheit

Angehörigkeit

 


O

- Einsatzbereitschaft der Gruppe von 3 Gefahrstoffspezialisten über den normalen Personalbestand der Schicht hinaus

- die Anfahrtszeit zur entferntesten Einsatzstelle max. 120 Min

JPO I

bestimmt als Stützpunkt für Liqudationsarbeiten nach Gefahrstoffunfällen

Feuerwehr der Region

 


S

die Anfahrtszeit zur entferntesten Einsatzstelle max. 40 Min

bestimmte JPO I

Feuerwehr der Region

Standort in der Regel in der Nähe von Hauptverkehrslinien des Gefahrstoff-Transports

 


Z

keine Spezifikation

JPO I

jede nicht für “O“ oder “S“ zuständige Einheit

Feuerwehr der Region

keine Spezifikation

bestimmte JPO II

freiwillige Feuerwehr bestimmter Gemeinde