Zuständigkeit der tschechisen Feuerwehreinheiten für Bergungsarbeiten nach Verkehrsunfällen

Zuständigkeit der Feuerwehreinheiten für Bergungsarbeiten nach Verkehrsunfällen

Zuständigkeits-Kategorie

Zuständigkeit für Bergungsarbeiten

Feuerwehreinheit

Angehörigkeit

Bedingungen, Ausstattung

 

A

Autobahnen, Schnellverkehrstraßen, Schnellverkehr-Lokalstraßen, Fernverkehrstraßen (I. Klasse)

bestimmte JPO I

Feuerwehr der Region

Rettungswagen für VKU oder Gerätewagen oder Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse, um 2 erhöhte Mannschaftszahl in den Arbeitsschichten

B

alle Straßen

bestimmte JPO I

Feuerwehr der Region

zumindest Rettungswagen für VKU oder Gerätewagen in festgelegter Gewichtsklasse

alle Straßen

bestimmte JPO II

freiwillige Feuerwehr bestimmter Gemeinde

 

C

alle Straßen

bestimmte JPO I

Feuerwehr der Region

Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse

bestimmte Straßenbschnitte laut A

bestimmte JPO II
(ausnahmsweise JPO III)

freiwillige Feuerwehr bestimmter Gemeinde

Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse

D

Hauptstraßen (II. Klasse), Nebenstraßen (III. Klasse) und lokale Straßen

JPO II oder JPO III

Feuerwehr bestimmter Gemeinde

Tanklöschfahrzeug oder Mannschaftsfahrzeug mit Bergungs-Handwerkzeug

E

 

JPO I

Feuerwehr der Region

Kranwagen (Tragkraft bis 20 t) mit Seilwinde (bis 40 t)

F

die Feuerwehreinheit bestimmt als Stützpunkt für Bergung der Schwerfahrzeuge

JPO I


Feuerwehr der Region

Bergungsfahrzeug oder Kranwagen
(Tragkraft bis 20 t)