Zuständigkeit der tschechisen Feuerwehreinheiten für Bergungsarbeiten nach Verkehrsunfällen
Zuständigkeit der Feuerwehreinheiten für Bergungsarbeiten nach Verkehrsunfällen |
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Zuständigkeits-Kategorie |
Zuständigkeit für Bergungsarbeiten |
Feuerwehreinheit |
Angehörigkeit |
Bedingungen, Ausstattung |
A |
Autobahnen, Schnellverkehrstraßen, Schnellverkehr-Lokalstraßen, Fernverkehrstraßen (I. Klasse) |
bestimmte JPO I |
Feuerwehr der Region |
Rettungswagen für VKU oder Gerätewagen oder Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse, um 2 erhöhte Mannschaftszahl in den Arbeitsschichten |
B |
alle Straßen |
bestimmte JPO I |
Feuerwehr der Region |
zumindest Rettungswagen für VKU oder Gerätewagen in festgelegter Gewichtsklasse |
alle Straßen |
bestimmte JPO II |
freiwillige Feuerwehr bestimmter Gemeinde |
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C |
alle Straßen |
bestimmte JPO I |
Feuerwehr der Region |
Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse |
bestimmte Straßenbschnitte laut A |
bestimmte JPO II |
freiwillige Feuerwehr bestimmter Gemeinde |
Tanklöschfahrzeug in festgelegter Gewichtsklasse |
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D |
Hauptstraßen (II. Klasse), Nebenstraßen (III. Klasse) und lokale Straßen |
JPO II oder JPO III |
Feuerwehr bestimmter Gemeinde |
Tanklöschfahrzeug oder Mannschaftsfahrzeug mit Bergungs-Handwerkzeug |
E |
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JPO I |
Feuerwehr der Region |
Kranwagen (Tragkraft bis 20 t) mit Seilwinde (bis 40 t) |
F |
die Feuerwehreinheit bestimmt als Stützpunkt für Bergung der Schwerfahrzeuge |
JPO I |
Feuerwehr der Region |
Bergungsfahrzeug oder Kranwagen |